Anbauverbot von Cannabis

Der private Anbau von Cannabis im Bereich von Kleingartenanlagen ist auch nach Inkrafttreten des CanG grundsätzlich nicht erlaubt! Der Anbau der nicht mehr als 3 Pflanzen ist lediglich im Bereich der Wohnung bzw. des gewöhnlichen Aufenthalts
erlaubt. Beides ist im Kleingarten nicht zulässig. Der vom Gesetzgeber im § 10 Abs. 1 CanG geforderte Schutz vor dem Zugriff Dritter, insbesondere von Kindern und
Jugendlichen („Cannabis und Vermehrungsmaterial sind am Wohnsitz und am
gewöhnlichen Aufenthalt durch geeignete Maßnahmen und Sicherheitsvorkehrungen vor dem Zugriff durch Dritte, insbesondere Kinder und Jugendliche, zu schützen.“) dürfte auf der Parzelle einer typischen Kleingartenanlage im Regelfall nicht zu gewährleisten sein.
Die Nutzung von Kleingartenflächen durch „Anbauvereinigungen“ im Rahmen eines
Kleingartenpachtvertrages nach BKleingG ist aus verschiedenen Gründen nicht
zulässig: Zum einen ist der Abschluss eines Pachtvertrages im Rahmen des BKleingG nur mit natürlichen Personen möglich; eine juristische Person als Vertragspartner würde die Bereitschaft des Verpächters voraussetzen, einen Pachtvertrag nach den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) abzuschließen. Ebenso wäre bei Anbauvereinigungen die für die kleingärtnerische Nutzungsart kennzeichnende Vielfalt der Gartenbauerzeugnisse nicht gegeben. Vor allem aber wären die vom Gesetzgeber in § 23 Abs. 3 CanG geforderten hohen Hürden im Sinne des Kinder- und Jugendschutzes („Anbauflächen und außerhalb von Innenräumen genutzte Gewächshäuser sind durch Umzäunung oder andere geeignete Maßnahmen gegen eine Einsicht von außen zu schützen.“) nicht mit der typischen Konzeption einer Kleingartenanlage und den daraus den Pächtern erwachsenden vertraglichen Verpflichtungen in Einklang zu bringen.

Daher hat der Gesamtvorstand des Stadtverbandes der Kleingärtner Zwickau Stadt
e.V. in seiner Versammlung am 06.04.2024 ein generelles Anbauverbot im gesamten Bereich von Kleigartenanlagen und ein Konsumverbot von Cannabis im öffentlichen Bereich von Kleingartenanlagen beschlossen.
Dieser Beschluss tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Der Beschluss wird als Anlage in der gültigen Gartenordnung des Kleingartenvereins „Eintracht“ e.V. aufgenommen.

Ein Garten ist ein Freund, den du jederzeit besuchen kannst

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